Handys im Unterricht? Ja, zu Unterrichtszwecken

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Digitale Medien

Handys im Unterricht?

Im Unterricht hat uns der Englischlehrer aufgefor- dert, die Smartphones anzumachen und eine von ihm vorbereitete Umfrage online zu beantworten, die dann direkt ausgewertet wurde per Beamer. Das war zwar spannend, aber Handys sind doch im Unterricht verboten, oder? Jannis B., per E-Mail

Nach Art. 56 BayEUG sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände „Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichts- zwecken verwendet werden, auszuschalten“. Diese Regelung dient unter anderem der Vermeidung von unerwünschten Störungen des Unterrichts, erlaubt aber die Nutzung des Handys zu Unterrichtszwecken. Einem sinn- und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien im Rahmen des Unterrichts steht demnach nichts entgegen. Es existiert also kein generelles „Handyverbot“ an Bayerns Schulen, die Nutzung muss lediglich pädagogischen Zwecken dienen, die von der Lehrkraft festgelegt werden.