Urheberrechtschecklisten – eine großartige Hilfestellung für verunsicherte Lehrkräfte und solche…

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die da nicht so recht durchblicken:

Urheberrecht Checklisten: LINK

FAQ zu § 53 UrhG Digitalisate: LINK

Werke für den Unterrichtsgebrauch sind demnach:

„alle Werke, die ihren Primärmarkt in der Schule haben.“

Für alle anderen Werke gilt diese Regel:

Digitalisierung von anderen Texten (zur Verteilung an Schüler, zum Einbau in Arbeitsblatt, zum Projizieren mit dem Beamer): Auf einem Server bereitstellen darf ich 12% von längeren Werken, kurze ganz; bei Filmen maximal 5 Minuten – aber jeweils nur dann, wenn das Werk nicht schon von einem Schulbuchverlag digital angeboten wird; und nur wenn der Zugriff auf eine abgegrenzte Gruppe beschränkt ist, also meist eine Klasse (was notfalls durch einen effektiven Passwortschutz gewährleistet sein muss); und nur, wenn das für den Unterricht geschieht. Quelle: LINK